Führerscheine


Wir bilden folgende Klassen aus: B (BF17) B197, B96, BE, A1 (B196), A2, A, AM, Mofa






Wenn Sie bereits 17 Jahre alt sind, können Sie die Klasse BF17 erwerben. Zur Grundausbildung gehören, neben der theoretischen und praktischen Ausbildung, die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten.


Für die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 sind 4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten vorgeschrieben, sowie mindestens 450 Minuten praktische Ausbildung, die auch eine Schulung auf Landstraße und Autobahn umfassen muss.


Für die Klasse A2 ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.


Die Klasse A kann ab dem 24´ten Lebensjahr erworben werden, bzw. ab dem 20´ten Lebensjahr, wenn der Fahrerlaubnisbewerber mindestens seit 2 Jahren im Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist. Hierbei handelt es sich dann über einen Aufstieg von A2 auf A ohne Sonderfahrten, jedoch mit einer Überprüfung durch den Fahrlehrer/Fahrlehrerin auf seine fahrerischen Fähigkeiten und eventueller Ausbildung im Schonbereich und im öffentlichem Straßenverkehr.


 












 

Bei einem Direkteinstieg ist immer die Grundausbildung mit den dazugehörigen Sonderfahrten vorgesehen.


Für Leichtkrafträder der Klasse A1 ist das Mindestalter 16 Jahre, bei Kleinkrafträder der Klasse AM gilt das Mindestalter in Hessen ab dem 10.07.2020 von 15 Jahren.


Die Mofaprüfbescheinigung können Sie schon ab 15 Jahren erwerben. Hier gibt es nur eine theoretische Prüfung.
*Eine praktische Prüfung ist für die Mofaprüfbescheinigung nicht vorgesehen, jedoch eine theoretische und praktische Ausbildung.

 





 
 
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