Die Sonderfahrten sind Teil der praktischen Grundausbildung, sie sind Pflichtfahrstunden. Hierzu zählen Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nachtfahrten.
Diese gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten müssen mindesten 90 Minuten umfassen. Hier findest Du eine Tabelle über die absolvierenden Pflichtstunden.
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit
mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
Klasse: B,A,A1: 5 Fahrstunden
Klasse: A1 auf A2, vor zwei Jahren: 3 Fahrstunden
Klasse: B auf BE: 3 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
(davon eine Fahrt mit mindestens
zwei Stunden zu je 45 Minuten und
zu 45 Minuten auf den oben genannten
Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung
oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung
nicht unter 120km/h)
Klasse: B,A,A1: 4 Fahrstunden
Klasse: A1 auf A2, vor zwei Jahren: 2 Fahrstunden
Klasse: B auf BE: 1 Fahrstunde
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den Fahrten nach Nr.1 und Nr.2,
mindestens zur Hälfte auf Autobahnen,
Bundes- oder Landstraßen in Stunden
zu je 45 Minuten)
Klasse: B,A,A1: 3 Fahrstunden
Klasse: A1 auf A2, vor zwei Jahren: 1 Fahrstunde
Klasse: B auf BE: 1 Fahrstunde
Legende: 1 Fahrstunde = 45 Minuten, 2 Fahrstunden = 90 Minuten, 3 Fahrstunden = 135 Minuten, 4 Fahrstunden = 180 Minuten, 5 Fahrstunden = 225 Minuten
Keine Angst, diese Fahrten werden erst am Ende der Grundausbildung durchgeführt, wenn Sie garantiert schon sicher mit dem Fahrzeug umgehen können.
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren, oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
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